Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und gilt seit diesem Datum vollständig für private Unternehmen. Du stellst dir vielleicht die Frage, ob deine Website barrierefrei sein muss. Du hast von neuen Pflichten und drohenden Abmahnungen gehört – aber was bedeutet das konkret für dich als Website-Betreiber? In diesem Ratgeber erfährst du, ob und wie das BFSG für deine Website gilt, welche Anforderungen du erfüllen musst und wie du Schritt für Schritt vorgehst.
Für dich kurz zusammengefasst
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet private Unternehmen seit dem 28. Juni 2025, digitale Dienstleistungen wie Websites barrierefrei zu gestalten.
- Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen, müssen aber barrierefreie Produkte anbieten.
- Deine Website muss mindestens den WCAG 2.1 Standard (Level AA) erfüllen, um BFSG-konform zu sein.
- Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden, die genaue Höhe regeln die Länder individuell.
- Die Kosten für eine BFSG-konforme Website variieren je nach Umfang und technischer Ausgangslage.
Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), ein deutsches Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit, verpflichtet seit Juni 2025 erstmals private Unternehmen in Deutschland, digitale Dienstleistungen wie Websites barrierefrei zu gestalten – mit wenigen Ausnahmen für Kleinstunternehmen.
Das Ziel des BFSG ist es, Barrieren im digitalen Raum abzubauen und allen Menschen – unabhängig von Behinderung oder Einschränkung – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um und geht einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Inklusion. Wer sich mit den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung beschäftigt, sollte auch die Bedeutung des Online-Marketings im digitalen Zeitalter berücksichtigen, da Barrierefreiheit ein zentrales Thema für Reichweite und Nutzerfreundlichkeit ist.
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Besonders betroffen sind also B2C-Websites, Onlineshops, Banken, Ticketdienste und ähnliche Plattformen. Für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmen, auf die du im nächsten Abschnitt genauer eingehst.
💡 Gut zu wissen
Das BFSG ist am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft getreten und betrifft erstmals auch private Unternehmen in Deutschland – nicht mehr nur Behörden oder öffentliche Stellen.
Muss deine Website barrierefrei sein? Wer ist vom BFSG betroffen?
Ob deine Website barrierefrei sein muss, hängt von Unternehmensgröße, Umsatz und Art der Dienstleistung ab: Für die meisten B2C-Websites gilt das BFSG, Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Kleinstunternehmen, also Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sind bei Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen allerdings Produkte, die sie verkaufen, barrierefrei anbieten. Für alle anderen Unternehmen gilt: Bietest du digitale Dienstleistungen für Verbraucher an, ist eine barrierefreie Website nach BFSG Pflicht.
- Unternehmensgröße: Ab 10 Beschäftigten gilt das BFSG für Dienstleistungen.
- Umsatz: Über 2 Millionen Euro Jahresumsatz verpflichtet ebenfalls zur Umsetzung.
- Art der Website: Shops, Banken, Buchungsplattformen und viele Service-Websites sind betroffen.
Auch wenn du als Kleinstunternehmen keine Dienstleistungen anbieten musst, solltest du prüfen, ob du Produkte vertreibst, die unter das Gesetz fallen. Besonders bei Online-Shops ist das relevant. Für viele B2B-Unternehmen, die ihre Zielgruppe online erreichen wollen, kann die Zusammenarbeit mit einer B2B Inbound Marketing Agentur helfen, die Anforderungen an Barrierefreiheit und Nutzerführung optimal zu erfüllen.
⚠️ Achtung
Viele Unternehmen unterschätzen, dass bereits kleine Servicefunktionen wie Kontaktformulare oder Buchungstools unter die BFSG-Pflicht fallen können.
Welche Anforderungen stellt das BFSG an Websites? (WCAG 2.1/2.2)
Das BFSG verlangt für Websites mindestens die Einhaltung des WCAG 2.1 Level AA Standards, was unter anderem barrierefreie Navigation, ausreichende Kontraste und alternative Texte für Bilder umfasst.
Die technischen Anforderungen des BFSG orientieren sich an den internationalen WCAG 2.1 Standards (Web Content Accessibility Guidelines). Das BFSG verlangt WCAG 2.1 Level AA. WCAG 2.2 ist die neuere Version mit zusätzlichen Kriterien, rechtlich aber noch nicht verpflichtend. Für neue Websites wird empfohlen, bereits WCAG 2.2 Level AA umzusetzen.
Das bedeutet praktisch: Barrierefreie Navigation, ausreichende Kontraste, alternative Texte für Bilder, verständliche Strukturen und eine Bedienbarkeit mit der Tastatur sind Pflicht. Auch Formulare, Buttons und alle interaktiven Elemente müssen zugänglich sein.
| Anforderung | Beispiel |
|---|---|
| Alternative Texte für Bilder | Jedes Bild benötigt einen beschreibenden Alt-Text |
| Ausreichende Kontraste | Text-zu-Hintergrund-Kontrast mindestens 4,5:1 |
| Tastaturbedienbarkeit | Alle Funktionen ohne Maus nutzbar |
| Strukturierte Überschriften | Korrekte Verwendung von H1-H6 |
| Barrierefreie Formulare | Labels, Fehlermeldungen und Hilfetexte |
Die WCAG 2.1 Standards, internationale Richtlinien für Barrierefreiheit im Web, sind die Basis für die technische Umsetzung einer BFSG-konformen Website. Sie betreffen alle Inhalte und Funktionen – von Navigation bis zu Formularen. Wer sich tiefer mit der Erstellung hochwertiger Webinhalte beschäftigt, sollte sich auch mit Content Marketing und Corporate Publishing auseinandersetzen, da barrierefreie Inhalte die Reichweite und Wirkung deutlich erhöhen.
✅ Tipp
Nutze unseren WCAG 2.1 Leitfaden, um alle Anforderungen im Detail zu verstehen und umzusetzen.
Was kostet die Umsetzung einer barrierefreien Website nach BFSG?
Die Kosten für eine barrierefreie Website nach BFSG reichen von 600 Euro für eine Analyse bis zu 50.000 Euro für komplexe Plattformen – abhängig von Umfang und technischer Ausgangslage.

Die Kosten für eine BFSG-konforme Website variieren stark und hängen von Analyse, Nachrüstung oder Neuentwicklung sowie vom Umfang der Website ab. Für eine erste Analyse deiner bestehenden Website musst du mit 600 bis 1.200 Euro rechnen.
Die Nachrüstung kleiner Websites kostet in der Regel zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Für komplexe E-Commerce-Plattformen oder größere Portale können die Kosten zwischen 15.000 und 50.000 Euro liegen. Faktoren wie die Anzahl der Seiten, eingesetzte Technologien und der Grad der notwendigen Anpassungen spielen eine entscheidende Rolle.
| Website-Typ | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Analyse (Bestandsaufnahme) | 600–1.200 € |
| Nachrüstung kleine Website | 2.500–5.000 € |
| Komplexe Plattform/E-Commerce | 15.000–50.000 € |
Fördermöglichkeiten oder steuerliche Vorteile können im Einzelfall bestehen, etwa durch Programme zur digitalen Teilhabe. Informiere dich dazu bei deiner IHK oder zuständigen Förderbank.
Achtung: Kostenfalle vermeiden
Plane ausreichend Zeit und Budget für die Barrierefreiheits-Umsetzung ein. Unterschätze nicht den Aufwand für die Nachrüstung bestehender Systeme – oft sind individuelle Anpassungen nötig, die zusätzliche Kosten verursachen können.
Gut zu wissen: Angebote vergleichen lohnt sich
Hole dir für die Umsetzung der Barrierefreiheit mehrere Angebote von spezialisierten Agenturen ein. Die Preisunterschiede können je nach Erfahrung und Leistungsumfang erheblich sein. Ein transparenter Vergleich hilft dir, das passende Angebot für deine Anforderungen und dein Budget zu finden.
Was droht bei Verstößen gegen das BFSG? Risiken und Strafen
Wer gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen – Behörden und Wettbewerber kontrollieren zunehmend die Einhaltung.
Wer eine BFSG-konforme Website nicht rechtzeitig umsetzt, riskiert empfindliche Konsequenzen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht Bußgelder vor. Die genaue Höhe regeln die Bundesländer individuell. Die Einhaltung wird von Behörden kontrolliert, aber auch Wettbewerber und Verbände können Verstöße abmahnen.
Besonders in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ist mit einer Abmahnwelle zu rechnen. Viele Unternehmen unterschätzen das Risiko und werden von Abmahnungen überrascht. Neben Bußgeldern drohen auch Imageschäden und der Verlust von Kunden.
💡 Gut zu wissen
Auch wenn du als Kleinstunternehmen keine Dienstleistung anbietest, können Verstöße gegen die Produktbarrierefreiheit abgemahnt werden. Prüfe daher alle Angebote sorgfältig.
Schritt-für-Schritt zur BFSG-konformen Website: So gehst du jetzt vor
Mit einer klaren Schritt-für-Schritt-Checkliste kannst du deine Website gezielt auf BFSG-Konformität prüfen und umsetzen – von der Analyse über die Nachrüstung bis zur abschließenden WCAG-Prüfung.
✅ Umsetzung in 6 Schritten
- 1. Prüfe, ob dein Unternehmen und deine Website vom BFSG betroffen sind.
- 2. Führe eine Barrierefreiheits-Analyse deiner Website durch.
- 3. Plane und setze die notwendigen technischen Anpassungen gemäß WCAG 2.1 Level AA um.
- 4. Teste die Website auf Barrierefreiheit mit geeigneten Tools.
- 5. Dokumentiere die Maßnahmen und kommuniziere die Barrierefreiheit.
- 6. Halte deine Website regelmäßig aktuell und prüfe neue Anforderungen.
Empfohlene Tools wie axe, WAVE oder Google Lighthouse helfen dir, technische Barrieren zu erkennen. Für komplexe Projekte empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern.
Wichtige To-dos für dich als Website-Betreiber:
- Erstelle eine Übersicht aller digitalen Angebote und prüfe die BFSG-Pflicht.
- Setze Prioritäten: Beginne mit zentralen Funktionen (Navigation, Formulare, Shop).
- Dokumentiere alle Maßnahmen und halte dich über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden.
Weitere Details und eine praktische Barrierefreiheit Checkliste findest du auf unserer Website.
Gut zu wissen: Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Einschränkungen, sondern steigert auch die Sichtbarkeit in Suchmaschinen und das Vertrauen potenzieller Kunden. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, positionieren sich als moderne und verantwortungsbewusste Anbieter.
FAQ zur Website-Barrierefreiheit und dem BFSG
Hier findest du die wichtigsten Antworten rund um das BFSG, die Pflicht zur barrierefreien Website und die technischen Anforderungen.
Gilt das BFSG für alle Websites in Deutschland?
Nein, das BFSG gilt vor allem für Websites von Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen, müssen aber barrierefreie Produkte anbieten.
Was genau verlangt das BFSG von Website-Betreibern?
Das BFSG verlangt, dass Websites mindestens den WCAG 2.1 Level AA Standard erfüllen – das betrifft Bedienbarkeit, Lesbarkeit und Zugänglichkeit aller Inhalte.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder verhängt werden. Die genaue Höhe regeln die Länder individuell. Auch Abmahnungen durch Wettbewerber sind möglich.
Was kostet eine barrierefreie Website nach BFSG?
Die Kosten variieren je nach Umfang: Eine Analyse kostet 600–1.200 Euro, Nachrüstung kleiner Websites 2.500–5.000 Euro, komplexe Plattformen bis 50.000 Euro.
Welche Standards muss meine Website erfüllen?
Deine Website muss mindestens die Anforderungen des WCAG 2.1 Level AA Standards erfüllen, um BFSG-konform zu sein.
Wie erkenne ich, ob meine Website barrierefrei ist?
Nutze professionelle Tools oder lasse eine Analyse durch Experten durchführen, um die Barrierefreiheit deiner Website zu überprüfen.
Was sind typische Fehler bei der Barrierefreiheit von Websites?
Häufige Fehler sind fehlende Alternativtexte, zu geringe Kontraste, unklare Navigation und nicht bedienbare Formulare.
Welche Tools helfen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit?
Es gibt zahlreiche Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse, die Websites auf Barrierefreiheit prüfen und Verbesserungsvorschläge liefern.
Kurz zusammengefasst: Deine nächsten Schritte zur barrierefreien Website
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für die meisten Websites, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Prüfe, ob du betroffen bist, und beginne rechtzeitig mit der Umsetzung der WCAG 2.1 Standards. Nutze professionelle Tools oder lass dich beraten, um rechtliche Risiken und hohe Kosten durch Abmahnungen zu vermeiden. Je früher du dich mit dem Thema barrierefreie Website beschäftigst, desto besser bist du für die Zukunft aufgestellt.
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Quellenverzeichnis









